Räuber geben Geldbörse zurück -Und der Inhalt?

Zu einem der größten und erfolgreichsten Raubzüge der Berliner Blockparteien hat sich die sogenannte „Doppelverbeitragung“ der Betriebsrenten und (durch Tarifverträge zwangsweise durch den Arbeitgeber abgeschlossenen) Lebens- und Rentenversicherungen entwickelt. Seit 2004 müssen für Betriebsrenten statt halbe (wie bei den gesetzlichen Altersrenten) volle Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet werden, bei Einmalauszahlung wird auch der volle Satz in zehn Jahresraten erhoben. Bis 2004 musste hier gar nichts gezahlt werden. Im Extremfall wird ein Rentner von seinem Anspruch auf 50.000 Euro Betriebsrente bis zu 10.000 Euro an die Berliner Räuberbande los, rund 5.000 Euro sind es auf jeden Fall.

Zur Erinnerung: Damals regierte Rot-Grün. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) kam auf den Gedanken der Belastung der Betriebsrentner. In einer nächtlichen Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat stimmte der damalige bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) freudig zu und sprach von seiner „schönsten Nacht meines Lebens“, in der es Schmidt und ihm gelang, dem Betriebsrentensystem, das neben gesetzlicher Versicherung und privater Vorsorge die dritte Säule der Altersvorsorge sein sollte, langfristig den Garaus zu machen. Besonders betroffen sind Gering- und Mittelverdiener, die im Alter jeden Euro brauchen. Gutverdienende mit privater Krankenversicherung wurden von Schmidt und Seehofer ausdrücklich verschont, so dass sich wieder einmal bewahrheitet, dass die SPD die Arbeiterschicht stets im Stich lässt und die CSU keinen Deut besser ist.

Im Reichstag herrscht Verwunderung, dass die Leute sich nicht weiter beklauen lassen wollen. Da der Druck steigt und Abgeordnete in ihren Wahlkreisen statt mit Beifall mit kritischen Fragen bedacht oder ausgebuht werden, hat man jetzt schnell das „Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge“ auf den Weg gebracht. Schon am 12. Dezember 2019 soll es verabschiedet werden. Künftig gibt es einen monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro, bis zu dem kein Krankenkassenbeitrag gezahlt werden muss. Die Kosten für die Sozialkassen werden mit 1,2 Milliarden Euro angegeben.

Jetzt rechnen wir mal: 40 Milliarden Euro wurden den Leuten geklaut, 1,2 Milliarden gibt es zurück. Das ist so, als wenn einem die Geldbörse mit Inhalt geraubt wird und der Räuber großzügig die Börse zurückgibt, das Geld aber behält.

Gut zusammengefasst wurde die Situation in einem Leserbrief von Günther Ellenberg, (Bienenbüttel) an eine niedersächsische Regionalzeitung: „Betriebsrentner werden entlastet, wow, toll! Viele Betriebsrentner glauben, die Doppelverbeitragung zur Krankenkasse wird beendet.

Leider nein, es wird nur die Freigrenze von 155,75 Euro durch einen Freibetrag ersetzt. Das heißt, die Doppelverbeitragung und der Beitrag zur Pflegeversicherung bleiben erhalten.

Für die Direktversicherungen kann sogar eine Dreifachverbeitragung eintreten. Wie kann man Vertrauen zurückgewinnen, wenn Direktversicherungsverträge, die vor 2004 beitragsfrei zur Krankenkasse abgeschlossen wurden, weiterhin einer Doppelverbeitragung zur Krankenkasse unterliegen? Es ist einmalig in Deutschland, dass Verträge keinen Bestandsschutz besitzen. Außerdem wurden die Direktversicherer/Betriebsrentner seit 2004 nicht über den Eingriff in die Verträge informiert. Weiterhin gab es kein außerordentliches Kündigungsrecht.

Die Bürger wurden in eine Falle gelockt und hatten keine Chance, den Vertrag ohne Verluste zu beenden. Da hätte ich gerne von unseren Ministern (Spahn, Heil, Scholz) und Frau Merkel erklärt bekommen, wie man so Vertrauen in unseren Rechtsstaat bekommen soll.

Wie solidarisch ist unser Staat, wenn andere Formen der Altersvorsorge (Lebensversicherung, Aktiendepots, Riester, Immobilien etc.) nicht belastet werden?“

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