Wie einst bei Metternich

Die Entwicklungen nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben eine historische Parallele – und zwar die Ermordung des Schriftstellers und russischen Generalkonsuls August von Kotzebue am 23. März 1819 durch den Burschenschafter Karl Ludwig Sand. Burschenschaften galten vor 200 Jahren als rebellisch, und so nutzte der seinerzeitige österreichische Außenminister Metternich unter anderem den Mord an Kotzebue, um im Deutschen Bund die „Karlsbader Beschlüsse“ durchzusetzen. Die Beschlüsse bewirkten das Verbot der öffentlichen schriftlichen Meinungsfreiheit und der Burschenschaften, die Überwachung der Universitäten, die Schließung der Turnplätze, die Zensur der Presse sowie Entlassung und Berufsverbot für liberal und national gesinnte Professoren.

In dieser Metternichschen Tradition steht auch Peter Tauber (CDU), ein Mitglied der deutschen Bundesregierung. Tauber, als früherer Generalsekretär der CDU mitverantwortlich für eine Reihe von Wahlpleiten, hatte im Zusammenhang mit der Ermordung Lübckes ein hartes Vorgehen gegen Feinde der Demokratie gefordert (obwohl das Motiv des angeblichen Täters noch unklar ist). Für Tauber ist das kein Problem: Er regt an, nicht nur das Strafrecht, sondern auch Artikel 18 des Grundgesetzes zu bemühen und bei antidemokratischen Verhalten bestimmte Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu entziehen. Womit Tauber ziemlich genau auf die Spur der Karlsbader Beschlüsse eingeschwenkt ist.

Das politische und mediale Trommelfeuer gegen die AfD ebbt seitdem nicht ab. Annegret Kramp-Karrenbauer, diese Unglücksfigur auf dem Stuhl des CDU-Parteivorsitzes, auf dem einst Konrad Adenauer und Helmut Kohl saßen, sagte, es lasse sich am Fall Lübcke „ganz deutlich sehen, wie Entgrenzung auch von Sprache, wie Hass und Hetzte, wie sie auch von der AfD und Verantwortlichen der AfD betrieben wird, Hemmschwellen so absenkt, dass sie augenscheinlich in pure Gewalt umschlagen.“

Der von der deutschen Regierung und den Systemparteien geführte Kampf gegen die parlamentarische Opposition trägt inzwischen Früchte. Hier zwei Beispiele, die direkt nichts miteinander zu tun haben, aber zeigen, welches Klima mittlerweile herrscht:

Erster Vorgang: Als amtierende Bundestagspräsidentin ignorierte Claudia Roth (Grüne) einen von der AfD gestellten Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit des Bundestages, obwohl das Hohe Haus mit Sicherheit zu dieser nächtlichen Zeit beschlussunfähig war, weil die meisten Abgeordneten ihrer Lieblingstätigkeit nachgingen und sich auf den diversen Partys von Landesvertretungen und Lobby-Verbänden vollgefressen und vollgesoffen haben – und zu dieser späten Stunde angesichts hoher Alkoholpegelstände nur noch ins Plenum hätten schwanken können. Selbst für einen Laien ist klar, dass sich Roth um die Geschäftsordnung (die ja den Sinn hat, dass die Mehrheit der Minderheit nicht das Leben zur Hölle machen kann) einen Dreck schert. Wird so ein Antrag gestellt, muss die Beschlussfähigkeit festgestellt werden. Alles andere ist Rechtsbruch. Dass das Präsidium des Deutschen Bundestages in Roths Verhalten kein Problem sieht, war erwartbar: „Das Präsidium des Bundestages ist einhellig der Auffassung, dass der Sitzungsvorstand die Vorschriften der Geschäftsordnung über die Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt angewendet hat.“ Diese Erklärung des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) schlägt dem Fass endgültig den Boden aus. „Einhellig“ war das Gremium dieser Auffassung, obwohl – entgegen den Regeln der Geschäftsordnung – die Wahl eines AfD-Vertreters in das Präsidium seit Monaten von den Blockparteien boykottiert wird. Schäubles Einhelligkeit erinnert mehr an DDR-Volkskammer als an Demokratie.

Zweiter Vorgang: Zu den Sommerfesten der letzten Juni-Woche im Berliner Regierungsviertel gehörte auch das von „Mofair“ – dem „Bündnis für fairen Wettbewerb im Schienenpersonenverkehr“. Dort trat Cem Özdemir von den Grünen auf. Er berichtete vor dem Publikum über Drohungen, die er erhalten habe, und forderte dann öffentlich dazu auf, wenn hier jemand von oder für die AfD sei, solle er das Fest verlassen. Dass Özdemir für die Diskriminierung Andersdenkender und Ausgrenzung von Oppositionellen lautstarken Applaus bekam. macht die Sache nur noch schlimmer.

Einen kleinen Lichtblick gab es doch und dazu noch ausgerechnet aus dem Bundestagspräsidium, wo sich Wolfgang Kubicki, FDP-Abgeordneter und Bundestagsvizepräsident, in der FAZ-Sonntagszeitung zu Wort meldete: „Von Peter Tauber ist zu lesen: ,Die politische Rechte kann man nicht integrieren oder einbinden.‘ Wenn das stimmen sollte, wären nur noch Vertreter der politischen Mitte und der Linken akzeptable politische Kräfte. Wer so redet, gibt unsere freiheitliche Demokratie auf.“

Und dann gibt es noch einen Grundgesetz-Artikel, den Tauber offenbar übersehen hat, obwohl er ganz in der Nähe von Artikel 18 steht. Wir zitieren Artikel 20 in Gänze:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Es ist bald soweit.

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2 Antworten zu Wie einst bei Metternich

  1. esquinzo schreibt:

    Sehr gut geschrieben.

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