Das Grundschulverbot, das keines war

Der CDU-Politiker Carsten Linnemann – einer der wenigen unabhängigen Köpfe im politischen Berlin – erfährt gerade brutalst, wie das linksgrüne Medienkartell funktioniert. Und er erfährt, wie unabhängig von Sachlage und Wirklichkeit gnadenlos jeder medial niedergeknüppelt wird, der auch nur einen Zentimeter aus dem abgesteckten Cordon auszubüchsen scheint. Es lohnt sich, im Folgenden die Geschichte einer böswilligen Desinformation nachzuzeichnen.

Der „Rheinischen Post“ hatte Linnemann gesagt:

„Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Kind, das kaum Deutsch spricht und versteht, hat auf einer Grundschule noch nichts zu suchen. Hier muss eine Vorschulpflicht greifen, notfalls muss seine Einschulung auch zurückgestellt werden. Das kostet Geld, aber fehlende Integration und unzureichende Bildung sind am Ende viel teurer.“ Die Tageszeitung ging damit am Montag, den 5.August 2019, um 12.47 Uhr an die Öffentlichkeit. Als Titel nutzte sie Linnemanns Formulierung, spitzte sie nur geringfügig zu: „Linnemann: Kinder ohne Deutschkenntnisse haben auf Grundschule nichts zu suchen.“ Diese Meldung wurde beispielsweise von der Nachrichtenagentur epd um 15.15 Uhr aufgegriffen und korrekt wiedergegeben: „CDU-Politiker: Erstklässler müssen gute Deutschkenntnisse haben“.

Nur das Hauptstadtbüro der „Deutschen Presse Agentur“ (dpa) wurde seinem hart erarbeiteten Ruf als Relotius-Agentur (nur einige der zahllosen Belege hier, hier, hier, hier, hier und hier) mal wieder voll gerecht, langte so richtig zu und titelte ebenso empört hechelnd wie grundfalsch: „CDU-Politiker: Grundschulverbot für Kinder, die kein Deutsch können“. Das war um 13.53 Uhr – und eine glatte Lüge. Es ist bis heute nicht nachvollziehbar, auf welcher Text- oder Faktenbasis dpa-Redakteur Jörg Ratzsch diesen Text verfasst hat, in dem er unter anderem schreibt: „Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann fordert, dass Kinder, die nicht Deutsch sprechen, nicht an Grundschulen aufgenommen werden.“ Redaktionell betreut und freigegeben wurde diese journalistische Fehlleistung dann von dpa-Redakteur Stefan Heinemeyer (fiel schon früher auf – hier) vom dpa-Politik-Ressort – und das Lügenwort vom „Grundschulverbot“ war in der Welt.

Logo, dass sich sofort der politisch-korrekte Geleitzug in Bewegung setzte und besonders der linke Teil der linken CDU aufgeregt um das Falschzitat herumtanzte und helle Empörung verbreitete – die wiederum von allen möglichen Medien – zusammen mit dem frei erfundenen Stichwort „Grundschulverbot“ – breitgetreten wurde. Im Kern also normales Berliner (Sommer-)Tagesgeschäft: Politiker, die nur den Text einer Agentur lesen, die diesen Text jedoch erlogen hat, ereifern sich über diesen Text, wofür sie mit Medienpräsenz belohnt werden. Erst am 6. August um 12 Uhr – also volle 22 Stunden später – korrigierte die dpa ihre Falschmeldung. In der Zwischenzeit hatten sich die „Grundschulverbot“-Lüge schon tausendfach verbreitet.

Wie perfide das Netzwerk jedoch arbeitet, kann man daran sehen, wie bestimmte Medien auch nach der dpa-Korrektur mit dem Thema umgingen. So hatte der „Deutschlandfunk“ natürlich seit Montag mittag genüsslich und quasi stündlich die verkürzte Unwahrheit gesendet. Noch am Nachmittag schaffte die „Deutschlandfunk“-Bildungssendung „Campus und Karriere“ es, das Thema abzuhandeln, ohne die Korrektur zu erwähnen oder nur ein einziges Zitat Linnemanns zu bringen. Statt dessen durften schnell herbeitelefonierte „Bildungsexperten“ davor warnen, „Kinder von der Grundschule auszuschließen“. Und noch am 7. August sendete der DLF in den „Informationen am Morgen“ ein genial bösartiges Stück seiner bewährten Hauptstadtblasen-Korrespondentin Gudula Geuther: Die schüttete in einem 3 Minuten und 27 Sekunden langen Stück erstmal minutenlang Kritik und Häme über Linnemann aus und zitierte – mit einer Ausnahme – ausschließlich seine Kritiker. Ganz am Ende teilt sie mit: „Was den konkreten Vorschlag betrifft, fühlte sich Linnemann allerdings teilweise falsch verstanden. Er wehrte sich gegen den Begriff ‚Grundschulverbot‘, den die dpa für den Vorstoß gefunden hatte.“

Das ist wirklich der Gipfel: Eine objektive Falschmeldung wird nicht als solche benannt, will man den guten Kollegen von dpa doch nicht auf die Füße treten. Statt dessen geht es um nur „Gefühle“ desjenigen, dem man so übel mitgespielt hat. Und von der offiziellen Rücknahme und Entschuldigung von dpa erfahren die gebührenzahlenden DLF-Hörer in diesem Beitrag auch nichts – war wohl nur ein regionales Ereignis.

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2 Antworten zu Das Grundschulverbot, das keines war

  1. Frolleinwunder schreibt:

    Ganz perfide wird’s, weil sich die Presse auch noch auf die Falschmeldung der dpa verlassen darf – Agenturprivileg!
    Ein wunderschöner Zirkelbezug zur Verbreitung von Lügen, Halbwahrheiten und Verzerrungen. Ist schon genial eingestielt; damit kann man jeden medial hinrichten, solange immer noch genug Leute den Mist glauben, der in Fernsehen, Rundfunk und Presse zusammengerührt wird.

    • Josch schreibt:

      Und am schlimmsten ist der Umstand, dass die Deutschen mittlerweile derart gehirngewaschen sind, dass man es nicht einmal mehr im eigenen Familienkreise wagen kann, das Thema Lügenpresse und Propagandafunk anzusprechen. Soweit reicht die innere Zensur bereits in diesem, unserem Land. Jeder überwacht jeden, ein Panoptikum des Schreckens.

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